Wir haben noch keine klare bAV-Strategie.
Wir entwickeln gemeinsam ein tragfähiges Arbeitgebermodell: Zielgruppen, Zuschüsse, Fördermöglichkeiten, Auswahl der Durchführungswege und eine Einführung, die Mitarbeitende verstehen.
Neue bAV planenWir entwickeln und optimieren betriebliche Altersversorgung für Unternehmen – mit marktübergreifendem Vergleich, durchdachter Arbeitgeberstrategie und klaren Prozessen für HR und Payroll.
Ein überzeugendes Versorgungskonzept muss der Geschäftsführung, der Personalabteilung und dem Finanzbereich gleichermaßen standhalten.
Die betriebliche Altersversorgung sollte zur Personalstrategie und zur finanziellen Planung passen. Wir strukturieren die Optionen, zeigen Zielkonflikte und schaffen eine fundierte Entscheidungsgrundlage – ohne vorschnell auf ein Produkt festzulegen.
Sie brauchen kein Standardprodukt, sondern eine Antwort auf Ihre konkrete Versorgungssituation.
Wir entwickeln gemeinsam ein tragfähiges Arbeitgebermodell: Zielgruppen, Zuschüsse, Fördermöglichkeiten, Auswahl der Durchführungswege und eine Einführung, die Mitarbeitende verstehen.
Neue bAV planenViele Anbieter, unterschiedliche Zuschüsse, alte Dokumente oder manuelle Prozesse? Wir prüfen den Bestand strukturiert und erarbeiten Verbesserungsoptionen, ohne Verträge pauschal zum Wechsel zu empfehlen.
Bestehende bAV überprüfenWir verbinden fachliche Analyse, marktübergreifende Auswahl und Umsetzung im Unternehmen – statt ausschließlich Policen zu vermitteln.
Arbeitgeberbeitrag, Mitarbeitergruppen, Förderlogik und gewünschte Wirkung werden zuerst definiert.
Wir vergleichen geeignete Lösungen nach Kosten, Garantien, Anlagekonzepten und Flexibilität.
Dokumentation, Zuschusssystematik und Versorgungskonzept werden mit den zuständigen Fachstellen abgestimmt.
Von Mitarbeiterinformation bis zu Ein- und Austritten berücksichtigen wir die Verwaltungsrealität.
Ein bestehender Versorgungsträger ist kein Wechselgrund. Entscheidend sind Passung, Transparenz, Kosten, Leistungen und die langfristige Umsetzbarkeit.
Bestehende Ansprüche, Garantien und Kosten werden berücksichtigt.
Wir trennen harte Kosten von nicht sicher quantifizierbaren Bindungseffekten.
Steuerrecht, Arbeitsrecht und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden sachgerecht eingeordnet.
Unser Leitgedanke: Vorsorge ist eine langfristige Arbeitgeberentscheidung. Deshalb beginnt unsere Arbeit beim Unternehmen – nicht beim Versicherer.
Die betriebliche Altersversorgung kennt steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderungen. Die konkrete Wirkung hängt vom Modell und den individuellen Voraussetzungen ab.
Bei bestimmten Formen der Entgeltumwandlung grundsätzlich verpflichtend, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart; Tarifregelungen und Ausnahmen sind zu prüfen.
Steuerlicher bAV-Förderbetrag auf begünstigte zusätzliche Arbeitgeberbeiträge für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz steigt der maximal förderfähige Arbeitgeberbeitrag ab Januar 2027 auf 1.200 € im Jahr; daraus kann ein Förderbetrag von maximal 360 € entstehen.
Stand: Oktober 2026. Vereinfachte Darstellung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Quellen: Deutsche Rentenversicherung – Arbeitgeberzuschuss · DRV – Förderung · BMAS – Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Ein transparenter Prozess statt schneller Produktentscheidung.
Wir klären Unternehmensziele, Belegschaft, vorhandene Versorgungswerke und relevante Prozesse.
Wir entwickeln unterschiedliche Modelle und stellen Kosten, Förderung, Chancen und Grenzen gegenüber.
Sie erhalten eine verständliche Vorlage für Geschäftsführung, HR und Finanzverantwortliche.
Wir begleiten die Abstimmung, Mitarbeitendenkommunikation und organisieren die laufende Betreuung.
WarumBAV verbindet betriebliche Vorsorge mit dem Blick auf Organisation, IT und Verwaltungsprozesse. Das ist wichtig, weil eine gute Versorgung nicht allein aus den Vertragsbedingungen besteht.
Gründer WarumBKV / WarumBAV
Als Versicherungsmakler verbinde ich fachliche Beratung mit Erfahrung aus IT, Digitalisierung und Projektmanagement. Unser Ansatz: zuerst Ihre unternehmerischen Anforderungen verstehen, dann geeignete Versorgungslösungen vergleichen und deren Einführung konsequent begleiten.
Wir sprechen auch über Grenzen und Pflichten – nicht nur über Zuschüsse und Förderungen.
Beschäftigte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen des Betriebsrentengesetzes. Welche Zusagen und Durchführungswege im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Tarifverträgen und dem bestehenden Versorgungssystem ab.
Nein, nicht pauschal. Für bestimmte Durchführungswege gilt der gesetzliche Zuschuss zur Entgeltumwandlung grundsätzlich nur insoweit, wie der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Regelungen und Besonderheiten sind gesondert zu prüfen.
Ja. Zuschussregeln, Verwaltung und Kommunikation lassen sich oft überprüfen, ohne bestehende Verträge zu ersetzen. Ein Anbieter- oder Vertragswechsel kann Nachteile bei Garantien, Konditionen oder Ansprüchen haben und muss deshalb individuell bewertet werden.
Die tatsächlichen Kosten hängen vom gewählten Arbeitgeberzuschuss, der Beschäftigtenzahl, der Förderfähigkeit, möglichen Sozialversicherungseffekten und der Administration ab. Eine pauschale Kosten- oder Einsparungszusage wäre unseriös.
Nein. Die spätere Leistung kann steuerpflichtig sein und – je nach Versicherungsstatus und konkreter Gestaltung – Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auslösen. Zudem kann sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung die gesetzliche Rentenanwartschaft mindern. Beides gehört zu einer ausgewogenen Mitarbeiterberatung.
Je nach Durchführungsweg, Vertragsgestaltung und gesetzlichen Voraussetzungen kommen etwa Fortführung, Übertragung oder private Weiterzahlung infrage. Eine automatische, verlustfreie Übernahme zu gleichen Konditionen ist nicht immer möglich.
Wir begleiten die Arbeitgeberentscheidung und unterstützen bei der verständlichen Kommunikation. Wo arbeits-, steuer- oder mitbestimmungsrechtliche Spezialfragen auftreten, sollte die Prüfung mit entsprechend befugten Fachleuten erfolgen.
Lassen Sie uns herausfinden, ob Ihre betriebliche Altersversorgung wirtschaftlich, organisatorisch und für Mitarbeitende überzeugend gestaltet ist.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir bereiten daraus eine E-Mail an das Beratungsteam vor.