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Betriebliche Altersversorgung. Strategisch gedacht.

Die Betriebsrente, die zu Ihrem Unternehmen passt. Nicht umgekehrt.

Wir entwickeln und optimieren betriebliche Altersversorgung für Unternehmen – mit marktübergreifendem Vergleich, durchdachter Arbeitgeberstrategie und klaren Prozessen für HR und Payroll.

Für ArbeitgeberBestehende bAV & NeueinführungBundesweite Beratung
Versorgungskonzept / Überblick
Mehr als ein Versicherungsvertrag

Ein System, das langfristig funktioniert.

01
WirtschaftlichkeitBudget, Förderung & Transparenz
02
VerantwortungVersorgungsregeln & Zuständigkeiten
03
AkzeptanzVerständliche Kommunikation
ENTSCHEIDUNGEN MIT SUBSTANZWARUMBAV / KONZEPT
Unser AnspruchMehr Klarheit.
Weniger Komplexität.
MarktübergreifendPassende Anbieter prüfen
UnternehmerischKosten & Nutzen abwägen
ProzessorientiertHR & Payroll mitdenken
LangfristigBestand & Betreuung
Eine bAV. Drei Perspektiven.

Was zählt, hängt davon ab, wer entscheidet.

Ein überzeugendes Versorgungskonzept muss der Geschäftsführung, der Personalabteilung und dem Finanzbereich gleichermaßen standhalten.

Für die Geschäftsführung

Ein Benefit mit strategischem Mehrwert.

Die betriebliche Altersversorgung sollte zur Personalstrategie und zur finanziellen Planung passen. Wir strukturieren die Optionen, zeigen Zielkonflikte und schaffen eine fundierte Entscheidungsgrundlage – ohne vorschnell auf ein Produkt festzulegen.

MitarbeiterbindungArbeitgeberprofilKlare Entscheidungsgrundlage
Zwei Ausgangslagen

Neu einführen oder Bestehendes besser machen?

Sie brauchen kein Standardprodukt, sondern eine Antwort auf Ihre konkrete Versorgungssituation.

01 / NEUEINFÜHRUNG

Wir haben noch keine klare bAV-Strategie.

Wir entwickeln gemeinsam ein tragfähiges Arbeitgebermodell: Zielgruppen, Zuschüsse, Fördermöglichkeiten, Auswahl der Durchführungswege und eine Einführung, die Mitarbeitende verstehen.

Neue bAV planen
02 / BESTANDSANALYSE

Unsere bAV ist über Jahre gewachsen.

Viele Anbieter, unterschiedliche Zuschüsse, alte Dokumente oder manuelle Prozesse? Wir prüfen den Bestand strukturiert und erarbeiten Verbesserungsoptionen, ohne Verträge pauschal zum Wechsel zu empfehlen.

Bestehende bAV überprüfen
Das WarumBAV-Prinzip

Vier Bausteine. Ein durchdachtes Konzept.

Wir verbinden fachliche Analyse, marktübergreifende Auswahl und Umsetzung im Unternehmen – statt ausschließlich Policen zu vermitteln.

Strategie & Budget

Arbeitgeberbeitrag, Mitarbeitergruppen, Förderlogik und gewünschte Wirkung werden zuerst definiert.

Markt & Leistung

Wir vergleichen geeignete Lösungen nach Kosten, Garantien, Anlagekonzepten und Flexibilität.

Regeln & Verantwortung

Dokumentation, Zuschusssystematik und Versorgungskonzept werden mit den zuständigen Fachstellen abgestimmt.

Einführung & Betreuung

Von Mitarbeiterinformation bis zu Ein- und Austritten berücksichtigen wir die Verwaltungsrealität.

Unsere Haltung

Nicht jeder Vertrag ist schlecht. Aber jeder Bestand verdient einen Blick.

Ein bestehender Versorgungsträger ist kein Wechselgrund. Entscheidend sind Passung, Transparenz, Kosten, Leistungen und die langfristige Umsetzbarkeit.

1
Kein Wechsel um des Wechsels willen

Bestehende Ansprüche, Garantien und Kosten werden berücksichtigt.

2
Kein vermeintlicher ROI ohne Annahmen

Wir trennen harte Kosten von nicht sicher quantifizierbaren Bindungseffekten.

3
Keine Versprechen ohne Prüfung

Steuerrecht, Arbeitsrecht und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden sachgerecht eingeordnet.

Die beste Betriebsrente ist nicht die mit der lautesten Verkaufsfolie. Sondern die, die in zehn Jahren noch zu Ihrem Unternehmen passt.

Unser Leitgedanke: Vorsorge ist eine langfristige Arbeitgeberentscheidung. Deshalb beginnt unsere Arbeit beim Unternehmen – nicht beim Versicherer.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Förderung verstehen. Potenziale richtig einordnen.

Die betriebliche Altersversorgung kennt steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderungen. Die konkrete Wirkung hängt vom Modell und den individuellen Voraussetzungen ab.

15 %

Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss

Bei bestimmten Formen der Entgeltumwandlung grundsätzlich verpflichtend, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart; Tarifregelungen und Ausnahmen sind zu prüfen.

30 %

Förderbetrag für bestimmte Beschäftigte

Steuerlicher bAV-Förderbetrag auf begünstigte zusätzliche Arbeitgeberbeiträge für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

2027

Erweiterte Fördermöglichkeiten

Durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz steigt der maximal förderfähige Arbeitgeberbeitrag ab Januar 2027 auf 1.200 € im Jahr; daraus kann ein Förderbetrag von maximal 360 € entstehen.

Stand: Oktober 2026. Vereinfachte Darstellung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Quellen: Deutsche Rentenversicherung – Arbeitgeberzuschuss · DRV – Förderung · BMAS – Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz.

So arbeiten wir

Von der ersten Frage zur tragfähigen Lösung.

Ein transparenter Prozess statt schneller Produktentscheidung.

01

Ausgangslage

Wir klären Unternehmensziele, Belegschaft, vorhandene Versorgungswerke und relevante Prozesse.

02

Konzeption

Wir entwickeln unterschiedliche Modelle und stellen Kosten, Förderung, Chancen und Grenzen gegenüber.

03

Entscheidung

Sie erhalten eine verständliche Vorlage für Geschäftsführung, HR und Finanzverantwortliche.

04

Umsetzung

Wir begleiten die Abstimmung, Mitarbeitendenkommunikation und organisieren die laufende Betreuung.

Persönlich. Spezialisiert. Unternehmen im Fokus.

Versicherungskompetenz trifft Prozessverständnis.

WarumBAV verbindet betriebliche Vorsorge mit dem Blick auf Organisation, IT und Verwaltungsprozesse. Das ist wichtig, weil eine gute Versorgung nicht allein aus den Vertragsbedingungen besteht.

  • Marktübergreifende Analyse statt vorgegebener Einzellösung
  • Verständliche Entscheidungsgrundlagen für Geschäftsführung und CFO
  • Begleitete Kommunikation und Integration in bestehende HR-Abläufe
  • Ein Konzept, das bAV und bKV sinnvoll nebeneinander denken kann

Markus Joachim Steinke

Gründer WarumBKV / WarumBAV

Als Versicherungsmakler verbinde ich fachliche Beratung mit Erfahrung aus IT, Digitalisierung und Projektmanagement. Unser Ansatz: zuerst Ihre unternehmerischen Anforderungen verstehen, dann geeignete Versorgungslösungen vergleichen und deren Einführung konsequent begleiten.

§ 34d GewOBetriebliche BenefitsDigitale Prozesse
Häufige Fragen

Die Fragen, die vor einer Entscheidung wichtig sind.

Wir sprechen auch über Grenzen und Pflichten – nicht nur über Zuschüsse und Förderungen.

Muss ein Arbeitgeber eine bAV anbieten?

Beschäftigte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen des Betriebsrentengesetzes. Welche Zusagen und Durchführungswege im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Tarifverträgen und dem bestehenden Versorgungssystem ab.

Sind immer 15 % Arbeitgeberzuschuss vorgeschrieben?

Nein, nicht pauschal. Für bestimmte Durchführungswege gilt der gesetzliche Zuschuss zur Entgeltumwandlung grundsätzlich nur insoweit, wie der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Regelungen und Besonderheiten sind gesondert zu prüfen.

Kann eine bestehende bAV optimiert werden, ohne alles auszutauschen?

Ja. Zuschussregeln, Verwaltung und Kommunikation lassen sich oft überprüfen, ohne bestehende Verträge zu ersetzen. Ein Anbieter- oder Vertragswechsel kann Nachteile bei Garantien, Konditionen oder Ansprüchen haben und muss deshalb individuell bewertet werden.

Was kostet die bAV ein Unternehmen?

Die tatsächlichen Kosten hängen vom gewählten Arbeitgeberzuschuss, der Beschäftigtenzahl, der Förderfähigkeit, möglichen Sozialversicherungseffekten und der Administration ab. Eine pauschale Kosten- oder Einsparungszusage wäre unseriös.

Sind Betriebsrenten später steuer- und beitragsfrei?

Nein. Die spätere Leistung kann steuerpflichtig sein und – je nach Versicherungsstatus und konkreter Gestaltung – Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auslösen. Zudem kann sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung die gesetzliche Rentenanwartschaft mindern. Beides gehört zu einer ausgewogenen Mitarbeiterberatung.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Je nach Durchführungsweg, Vertragsgestaltung und gesetzlichen Voraussetzungen kommen etwa Fortführung, Übertragung oder private Weiterzahlung infrage. Eine automatische, verlustfreie Übernahme zu gleichen Konditionen ist nicht immer möglich.

Beraten Sie auch Geschäftsführung, Betriebsrat und Beschäftigte?

Wir begleiten die Arbeitgeberentscheidung und unterstützen bei der verständlichen Kommunikation. Wo arbeits-, steuer- oder mitbestimmungsrechtliche Spezialfragen auftreten, sollte die Prüfung mit entsprechend befugten Fachleuten erfolgen.

Gesundheit heute. Vorsorge für morgen.
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Der nächste Schritt

Wie gut ist Ihre bAV wirklich aufgestellt?

Lassen Sie uns herausfinden, ob Ihre betriebliche Altersversorgung wirtschaftlich, organisatorisch und für Mitarbeitende überzeugend gestaltet ist.

Unverbindliches ErstgesprächNeueinführung oder vorhandenes VersorgungswerkKlare erste Einschätzung der nächsten Schritte

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